Name, Sitz und Zweck
Art. 1
Unter dem Namen 296 – Quartierverein Zwicky-Areal besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ZGB mit Sitz in Dübendorf.
Art. 2
Der 296-Quartierverein Zwicky-Areal ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er kann mit anderen Institutionen und Personen ähnlicher Zielsetzung zusammenarbeiten.
Art. 3
Zweck des Vereins ist es, das Siedlungsgebiet des Zwicky-Areals in seiner Glattaler Region als nachhaltiges Stadtquartier zu formieren. Mittels kultureller Veranstaltungen und Erkundungen fördert der Verein die Bildung und Pflege eines nachbarschaftlichen Netzwerks.
Mitgliedschaft
Art. 4
Der Verein besteht aus Einzel– und Kollektivmitgliedern.
Art. 5
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vereinsvorstand. Eine Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser kann einem Mitglied ohne Angaben von Gründen die Aufnahme verweigern. Die Aufnahme wird schriftlich bestätigt.
Art. 6
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand. Tritt ein Mitglied vor Ende des Kalenderjahres aus dem Verein aus, ist trotzdem der laufende Jahresbeitrag zu entrichten.
Mittel
Art. 7
Zur Erfüllung seines Zwecks ist der Verein bemüht, die Finanzierung der Projekte durch folgende Einnahmequellen sicher zu stellen:
- Mitgliederbeiträge
- Spenden
- Projektbeiträge
- Weitere Beiträge
Art. 8
Der Verein strebt keinen Gewinn an.
Art. 9
Der Mitgliederbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Für ein Einzelmitglied werden 30 CHF pro Jahr erhoben, die Beiträge für Kollektivmitglieder betragen jährlich mindestens 250 CHF. Gönnermitglieder können für eine Mitgliedschaft einen Jahresbeitrag in individueller Höhe individuell festlegen, dieser wird bei Anmeldung bestimmt und gilt bis auf Abruf. Für Menschen mit niedrigem Einkommen kann der Vorstand die Mitgliederbeiträge reduzieren.
Art. 10
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Die Organe des Vereins
Art. 11
Die Organe des Vereins sind:
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vereinsvorstand
3. Die Revisionsstelle
Art.12
Der Verein kann für die Erfüllung seines Zweckes Projektmitarbeitende beauftragen.
Die Mitgliederversammlung
Art. 13
Die Mitgliederversammlung tritt ordentlicherweise jährlich einmal zusammen, ausserordentlicherweise auf Beschluss des Vorstandes oder wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies verlangt.
Art. 14
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, mindestens 14 Tage im voraus unter Mitteilung der Traktanden.
Art. 15
Die Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:
1. Beschlussfassung über die Statuten und deren Änderung
2. Genehmigung:
a) des Jahresberichtes
b) der Jahresrechnung
3. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
4. Wahl des Vorstandes sowie der Revisionsstelle
5. Auflösung des Vereins
Der Vorstand
Art. 16
Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreise die Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Art. 17
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Art. 18
Der Vorstand kann Ausschüsse oder Kommissionen bilden oder bezeichnen, die nicht aus Vereinsmitgliedern bestehen müssen.
Die Vorstandstätigkeit kann angemessen honoriert werden. Vorstandsmitglieder haben ein Anrecht auf die Vergütung der Spesen.
Die Revisionsstelle
Art. 19
Der/die Revisor/in wird durch den Vorstand gewählt. Er/sie prüft mindestens einmal im Jahr die Bücher des Vereins und erstattet der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht über die vorgelegte Jahresrechnung.
Verwaltungsjahr
Art. 20
Als Verwaltungsjahr gilt das Kalenderjahr.
Auflösung des Vereins
Art. 21
Die Auflösung des Vereins kann jederzeit erfolgen, wenn mindestens 2/3 der an der Auflösungsversammlung anwesenden Mitglieder sich dafür aussprechen.
Art. 22
Bei Auflösung des Vereins wird ein allfälliges Vermögen zugunsten einer gemeinnützigen Institution mit ähnlichem Zweck weitergegeben. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.
Diese Statuten wurden von der Mitgliederversammlung vom 3.7.2023 revidiert und in Kraft gesetzt.
Der Vereinsvorstand:
Reto Schneider
Tobias Bopp
Federico Billeter